Gerade in diesen Zeiten ist es ein Jubiläum, das besondere Beachtung verdient: 75 Jahre Grund­gesetz. Am 24. Mai 1949 trat die Verfassung der Bundes­republik Deutschland in Kraft. Zunächst nur als Provisorium konzipiert, hat sich das Grundgesetz längst als feste Verfassung unserer Demokratie bewährt. Für das Haus der Geschichte der Bundes­republik Deutschland in Bonn haben wir für dieses besondere Jubiläum eine Ausgabe des Museums­magazins gestaltet. Mit historischen Fotografien von Erna Wagner-Hehmke und Berichten über Workshops und Festakte. Nur zur Erinnerung: In Artikel 1 des Grund­gesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Ver­pflichtung aller staatlichen Gewalt.“